Dieser Text muss noch rechtlich erstellt werden. Rechtliche Prüfung erforderlich. Eine pauschale Aussage wäre hier fahrlässig.
Bei Verträgen über die Vermietung von Fahrzeugen mit festem Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Ob und in welchem Umfang das hier gilt, ist im Einzelfall zu prüfen.